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Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub
in Baden-Württemberg


Als Arbeitnehmer/in haben Sie ein Recht auf individuelle Fort- und Weiterbildungen. Für jedes Bundesland gelten dabei eigene gesetzliche Regelungen.

Das Bundesland Baden-Würtemberg hat kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Trotzdem unterstützen die Unternehmen oft die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter.

Die Absprachen darüber müssen individuell ausgehandelt werden, z.B. Freistellungen für die Zeit des Kurses oder Kostenübernahmen für Kurs und Unterkunft. Die beruflich Notwentigkeit ist in der Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber hervorzuheben.



Angebote im Inland

Keine



Angebote im Ausland

keine



 

 
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