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Zusammenfassung


Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben einen Anspruch von 6 Tagen Bildungsfreistellung pro Jahr. Die Hälfte davon muss vom Arbeitnehmer selbst in Form von Urlaub o.ä. eingebracht werden. Die Bildungsfreistellung soll der allgemeinen, beruflichen oder politischen Fortbildung dienen.

Der Anspruch von 2 oder mehr Jahren kann zusammengefasst werden. Der Arbeitgeber muss 8 Wochen vor Beginn des Seminars informiert werden.



Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub im Saarland

Zuständigigkeit:
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Referat G 1
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken

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