Zusammenfassung
In Brandenburg haben alle Beschäftigten (auch Auszubildende) einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Jahren
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten im Beschäftigtenverhältnis.
Die Teilnahme ist möglich an Veranstaltungen für allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Bildung.
Der Bildungsurlaub muss 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Bildungsurlaub im Ausland
Sprachreisen:
Bildungsurlaub anerkannt in Brandenburg
Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Brandenburg
Zuständigigkeit:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Referat 34 -
Steinstraße 104 - 106
14473 Potsdam
Tel.: 0331 / 866 - 3842, -3844, -3845
Fax: 0331 / 866 - 3807
Gesetze, Verordnungen zur "Bildungsfreistellung" in Brandenburg
Bildungsurlaub im Inland
Anbieter
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