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Zusammenfassung


Alle Beschäftigten (auch Auszubildende)außer Beamte haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Anspruch von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.

Er kann für allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildung genutzt werden. Der Arbeitgeber ist 4 Wochen vorher zu informieren.



Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub in Niedersachsen

Zuständigigkeit:
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover

Gesetze, Verordnungen etc.



Angebote im Inland

Keine Online-Abfrage möglich



Angebote im Ausland

Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen



 

 
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