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Zusammenfassung

Alle Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende ...) haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
Er kann für allgemeine, politische oder berufliche Weiterbildung genommen werden.
Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.



Rahmenbedingungen für Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein

Zuständigigkeit:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Referat VII 61
Postfach 7128
24171 Kiel
Tel.: 0431 / 988 - 4644, -4821, -4820
Fax: 0431 / 988 - 4842

Gesetze, Verordnungen etc.



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